Einspeisevergütung von 01.02.2025 – 31.07.25

Für Photovotaikanlagen gelten verschiedene Vergütungssätze der Einspeisevergütung. In der unten stehenden Tabelle können Sie die für Sie relevanten Vergütungssätze einsehen.

Hinweis: Auch wenn Sie eine 11 kWp Anlage installieren lassen, bekommen Sie für die ersten 10 kWp anteilig den höchsten Vergütungssatz!

Die Volleinspeisung ist besonders Interessant für Gebäude in denen kein, oder nur wenig Strom verbraucht wird. So können Sie das komplette Potential Ihrer Dachflächen voll ausschöpfen und von der höheren Vergütung für Volleinspeisungsanlagen profitieren. Darüberhinaus können diese Anlagen wesentlich günstiger realisiert werden, da weniger Technik verbaut werden muss. Die hohe Einspeisevergütung in Verbindung mit niedrigen Anschaffungskosten machen die oft stiefmütterlich behandelte Volleinspeisungsanlage zur rentablen alternative!

Installierte Leistung (kW) bis:Teileinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
107,9412,60
406,8810,56
1005,6210,56

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html

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